Gerne steht LTZ-Consulting im Hause des Kunden, in Anlagen weltweit oder auch mit seinem Büro für die verschiedenen Tätigkeiten zur Verfügung. LTZ-Consulting ist im Besitz einer gültigen Genehmigung nach §15 Strahlenschutzverordnung “Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen”.
Projektleitung / Assistenz der Projektleitung
- Konzeption und Planung
- Angebotserstellungen
- Auftragsabwicklung
- Genehmigungsverfahren
Ingenieurdienstleistungen
- Planung von Anordnung und Funktionsablauf
- Erstellung technischer Dokumentationen
- Arbeitsanweisungen
- Vor-Ort-Tätigkeit z.B. bei Inbetriebnahmen
Strahlenschutzengineering
- Strahlenschutzplanung, z.B. Zonenkonzepte, Kollektivdosisabschätzungen
- Strahlenschutzanweisungen
- Strahlenschutzservice zu §15 Strahlenschutzverordnung
- Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter nach §7 Strahlenschutzverordnung
Vorträge und Schulungen
- Energiepolitik
- Strahlenschutz
- Kerntechnik
Consulting
- Beratung zum kerntechnischen Regelwerk nach IAEA, DIN und KTA
- Beratung und Betreuung zu §15 Strahlenschutzverordnung (“Tätigkeit in der fremden Anlage”)
- Beratung, Fehlersuche und -analyse zu Anlagen- und Systemtechnik
- Technisch-Wissenschaftliche Beratung bei komplexen Aufgaben
Repräsentation
- Vorträge nach Abstimmung für Tagungen, deutsch oder englisch
- Standdienst auf Tagungen auf technisch anspruchsvollem Niveau, deutsch oder englisch
Und sonst?
- Weitere Dienstleistungen sind auf Anfrage möglich.